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Hier erläutern wir regelmäßig die am häufigsten an uns gestellte Frage aus dem Bereich der Gesundheitspolitik.

>>Frage:
Zahnersatz zum Nulltarif - gibt es das tatsächlich?

>>Antwort:
Der in diversen Medien beworbene Zahnersatz zum Nulltarif ist nur unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich. Erstens muss das Einkommen des Patienten unterhalb der Bemessungsgrenze liegen, so dass der doppelte Festzuschuss von der Krankenkasse gezahlt wird. Zweitens muss der Patient mit einer einfachen Ausfertigung des Zahnersatzes zufrieden sein, der sogenannten Regelversorgung. Liegt das Einkommen des Patienten höher und die Krankenkasse gewährt nur den einfachen Festzuschuss, so fällt bereits bei einer Regelversorgung mit Zahnersatz ein Eigenanteil an. Ist die letzten 10 Jahre lückenlos ein Bonusheft geführt worden, ist dieser Eigenanteil allerdings relativ gering, oft unter 100,- Euro. Der Eigenanteil erhöht sich entsprechend etwas, wenn das Bonusheft nicht vollständig ist oder gar keines vorhanden. Deutlich höhere Eigenkosten kommen auf den Patienten zu, wenn der Zahnersatz höherwertiger werden soll, als es die Regelversorgung zulässt. Dieses wird als gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz bezeichnet. In jedem Fall sollten sich Patienten vor Beginn einer Zahnersatz-Therapie über alle möglichen Varianten und deren jeweilige Kosten vom Zahnarzt informieren lassen. Im Zweifelsfall kann das Einholen einer zweiten Meinung (von einem anderen Zahnarzt) sinnvoll sein, um die endgültige Entscheidung zu fällen. Wir beraten Sie jederzeit gerne, ausführlich und unverbindlich!


v.l.n.r. Waßhausen, Trzeciak-Bodtke, Dr. Rohloff bei unserem Tag der offenen Tür
anlässlich des "Asendorfer Erdbeermarktes 2005" (19.06.2005)



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