Die Behandlung von Kindern stellt besondere Anforderungen an die Zahnärzte und wird daher oft nicht umfassend und konsequent durchgeführt. Doch gerade die ganzheitliche Behandlung von Zahnschäden und Entwicklungsstörungen im Milch- und Wechselgebiss ist eine entscheidende Voraussetzung für ein gesundes bleibendes Gebiss der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen!
Da wir uns diesem Fachgebiet mit besonderem Engagement widmen, erhalten wir inzwischen auch „Überweisungen“ von behandlungsbedürftigen Kindern aus einem größeren Umkreis.

Für Füllungen an Milchzähnen verwenden wir auf die Besonderheiten von Milchzähnen abgestimmte Füllungsmaterialien.

Der Zahnerhalt sollte auch bei stark kariösen Milchzähnen immer angestrebt werden, sobald er noch möglich ist. Wir führen daher auch an Milchzähnen bei Bedarf Wurzelbehandlungen und Überkronungen durch – Zahnkronen an Milchzähnen sind übrigens vollständig GKV-versichert, also ohne Eigenanteil-Kosten!

Sollten Milchzähne vorzeitig entfernt werden müssen, besteht bei uns die Möglichkeit, so genannte Platzhalter anfertigen und einsetzen zu lassen, um dennoch einen ungestörten Zahnwechsel zu erzielen und eine spätere kieferorthopädische Therapie zu vermeiden. Darauf zielen auch die Früherkennungsuntersuchungen ab, die wir bei den Unter-6-jährigen durchführen. Werden hierbei Fehlfunktionen oder Entwicklungsstörungen festgestellt, bieten wir entsprechende Therapien und Hilfsmittel an, um diese zu beheben.

Ab dem 6. Geburtstag des Kindes wird die Individualprophylaxe ein fester Bestandteil jeder Kontrolluntersuchung.

Ist eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) erforderlich, kommen bei uns besonders schonende Verfahren und miniaturisierte Instrumente zur Anwendung, um dem Kind die Behandlung zu erleichtern. Auch können wir eine Kariesinaktivierung ohne Bohren anbieten, wenn das Bohren zu große Ängste bei dem Kind erzeugt.

Wir bemühen uns, durch die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten und eine kindgerechte Herangehensweise stets eine Behandlungsbereitschaft des Kindes zu erzielen; auch und gerade bei Kindern sollte nie eine Maßnahme gegen den Willen des (kleinen) Patienten erzwungen werden!

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Häufig an uns gestellte Fragen zum Thema „Kinderzahnbehandlung“

Ab welchem Alter muss mein Kind zum Zahnarzt?

Etwa ab einem Alter von 3 bis 3 ½ Jahren ist die regelmäßige Vorstellung des Kindes beim Zahnarzt sinnvoll. Bis dahin empfehlen wir eine (zahnärztliche) Beratung der Eltern. Sollten Sie Probleme mit Zähnen / Mund oder Auffälligkeiten bei Ihrem Kind feststellen, ist natürlich eine Vorstellung des Kindes beim Zahnarzt vor dem 3. Geburtstag angeraten.

Müssen Milchzähne überhaupt behandelt werden?

Ja, denn bei einem vorzeitigen Verlust des Milchzahnes wird der Platz für den später dorthin gehörenden bleibenden Zahn nicht mehr frei gehalten (Platzhalter-Funktion eines Milchzahns!) – dadurch verschieben sich die Positionen der bleibenden Zähne und häufig erfordert das dann später eine kieferorthopädische Regulierung („Zahnspange“). Zweitens kann ein stark zerstörter Milchzahn Entzündungen an dieser Stelle des Kiefers auslösen, die den darunter liegenden Zahnkeim schädigen, so dass ein missgebildeter bleibender Zahn folgt.

Mein Kind will nicht zum Zahnarzt – was kann ich tun?

Rücken Sie nicht vom vereinbarten Termin ab, aber bieten Sie Ihrem Kind an, dass es sich beim ersten Besuch die Praxis anschauen kann, gucken kann, wie da alles so funktioniert, was da für Leute arbeiten… . Sie dürfen versprechen, dass an den Zähnen auch „noch nichts repariert wird“. Diesen Kompromiss akzeptiert das Kind sicherlich. Es ist oft sinnvoll, dem Kind Zeit und Raum zu geben, bevor mit der eigentlichen Behandlung begonnen wird.

Wie lange darf mein Kind noch mit einem Schnuller (Nuckel) einschlafen?

Spätestens im 4. Lebensjahr wird das aus zahnmedizinischer Sicht zu einem Problem – aber es wird seine Gründe haben, wenn das Kind noch seinen „Schnulli“ fordert! Sicherlich sollte kein Druck auf das Kind ausgeübt werden und bei bloßer Wegnahme des Nuckels ist immer ein Ersatz verfügbar, der genauso die Kiefer deformiert (Daumen, Kissenzipfel…). Ein häufig gut funktionierender Weg ist ein „Tauschgeschäft“ – wir wecken beim Kind die Neugier auf einen „besonderen Schnulli“, der die Zähne wieder schön gerade rückt – und dann wird getauscht: alter Schnuller gegen den neuen! (Wir ermitteln, welchen so genannten „Muppy“ ihr Kind benötigt und bestellen ihn im Fachdentallabor. „Muppys“ sind nuckel-ähnlich gestaltet und beseitigen durch ihre Benutzung die Deformation der Kiefer.)

Ab wann kann mein Kind meine Zahncreme mitbenutzen?

Die meisten Zahncremes für Erwachsene enthalten Fluoride in einer Dosis, die für Milchzähne und insbesondere auch gerade erschienene bleibende Zähne zu hoch ist. Es besteht die Gefahr einer Überfluoridierung der Zähne, was sich in kreidig-stumpfen Flecken im Zahnschmelz äußern kann. Deshalb sollten bis einige Zeit nach Abschluss des Zahnwechsels (etwa 12. Lebensjahr) nur Zahncremes mit reduziertem Fluoridgehalt, am besten Kinder- und danach Junior- Zahncremes, verwendet werden. Kinder- Zahncremes sollten einen Fluoridgehalt von etwa 250 bis 500 ppm, Junior- Zahncremes etwa 1000 ppm aufweisen.