Von Zahnarztpraxis Dr. Rohloff

Seit Beginn dieses Jahres sind die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der 1. Generation ungültig geworden. Auch wenn das Ablaufdatum auf Ihrer Versichertenkarte noch nicht erreicht ist, sind diese eGK nicht mehr als Krankenkassen-Versicherungsnachweis verwendbar.

Sie erkennen diese ungültig gewordenen Karten an dem kleinen Aufdruck „G1“ in der oberen rechten Ecke Ihrer Versicherungskarte. Aber auch einige Karten der 2. Generation, erkenntlich an dem Aufdruck „G2“, können aus technischen Gründen derzeit in immer mehr Zahnarzt-Praxen nicht mehr eingelesen werden. Schrittweise wird neue Lesetechnik in den Praxen installiert, die die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung der Telematik im deutschen Gesundheitswesen ermöglicht. Sobald eine Praxis diese Telematik-Komponenten installieren lassen hat (in unserer Praxis erfolgt Ende März 2018), wird beim Einlesen Ihrer Versicherungskarte in Echtzeit ein direkter Abgleich Ihrer Daten mit dem Server Ihrer Krankenkasse durchgeführt. Viele eGK der 2. Generation sind hierfür nicht ausgelegt. Sie werden von Ihrer Krankenkasse binnen weniger Tage ersetzt, sobald Sie Ihrer Kasse mitteilen, dass Ihre Karte nicht einlesbar war. (In unserer Praxis geben wir betroffenen Patienten einen Ausdruck der Fehlermeldung mit, der die Meldung an die Krankenkasse vereinfacht.)

Viele Patienten besitzen mehrere Versicherungskarten; da die Verwechslungsgefahr groß ist, wird dann häufig die falsche Karte zum Termin beim Zahnarzt mitgenommen. Unser Tipp: behalten Sie immer nur die neueste, zuletzt von Ihrer Krankenkasse erhaltene Karte und zerstören Sie die alte(n) Karte(n) oder geben Sie die alte(n) Karte(n) Ihrer Krankenkasse zurück!

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