Zum Beginn des 3. Quartals 2021 tritt eine völlig neue Behandlungsrichtlinie für die Zahnärzte in Deutschland in Kraft. In dieser wird erstmals dem Umstand Rechnung getragen, dass die Parodontitis eine Volkskrankheit ist (rund jeder zweite über 40 Jahre alte Bürger Deutschlands hat bereits eine schwere Parodontitis!) und dass diese Erkrankung chronisch ist.
Ab diesem Stichtag gelten neue Grenzwerte in der Parodontitis-Diagnostik und fließen neue Befunde in diese ein, wodurch mehr Patienten als Parodontitis-Erkrankte erfasst werden und damit früher und effektiver behandelt werden können. Das durch die Krankenkassen pro Behandlungsfall zur Verfügung gestellte Budget wird in etwa verdoppelt. Der einzelne Fall muss nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern der Behandlungszeitraum erstreckt sich je nach Schwere der Erkrankung auf 2 bis 3 Jahre. Danach kann im Bedarfsfall ein neuer Behandlungsantrag gestellt werden, wodurch fortan eine lückenlose Betreuung der Parodontitis-Patienten zu Lasten der Krankenversicherung möglich ist! Auch dürfen die Gutachter der Krankenkassen demnächst nicht mehr wie bisher zahnärztliche Anträge auf Parodontitis-Therapie mit der Begründung ablehnen, der Versicherte (Patient) habe eine zu schlechte Mundhygiene oder Zahnpflege – erfüllt der Befund die Kriterien, darf die Krankenkasse die Kostenübernahme zukünftig nicht mehr ablehnen!
Wir freuen uns über diesen erzielten Duchbruch im Vertragsrecht der Kassen-Zahnärzte, wodurch wir unsere an Parodontitis erkrankten Patienten in Zukunft noch besser behandeln und betreuen können!