Von Zahnarztpraxis Dr. Rohloff

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zu Zahnersatz und Kronen sind zum 01.10.2020 massiv angehoben worden. Die Zahnarzt-Honorare und Zahntechniker-Gebühren wurden aber nicht erhöht. Dadurch verringert sich der Eigenanteil erheblich, den die gesetzlich krankenversicherten Patienten selbst zahlen müssen.

Seit dem 01.10.2020 können Sie nun z.B. Zahnkronen in Top-Qualität (Keramik-verblendet, CAD-CAM gefertigt) bei uns für 30,- € pro Stück erhalten – mehr müssen Sie nun nicht mehr selbst dazu bezahlen!! ((Preis gilt bei Kronen im Regelversorgungsfall, Zahntechnik-Labor : Dentaltrade, Bonus erfüllt))

Aber auch Zahnersatz wie etwa Brücken oder Modellguss-Prothesen sind jetzt für Sie deutlich preiswerter geworden, als zuvor!

Allerdings ist klar, dass Sie nicht automatisch und überall nun so günstige Angebote erhalten. Bei vielen Anbietern werden meistens private Zusatzleistungen „in die Kostenvoranschläge eingebaut“, um die Gewinnspanne des Zahnarztes zu vergrößern. Auch haben bei vielen Zahnärzten die Patienten keine Wahl, in welchem Zahntechnik-Labor ihre Kronen oder ihr Zahnersatz hergestellt werden. Es kann sich daher lohnen, sich zum Vergleichen ein zweites Angebot in einer anderen Praxis machen zu lassen!

Bildquelle: © Dmitry – Adobe Stock

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